Corona-Virus: Gesundheits- & Arbeitsschutz

Das Corona-Virus wird seit dem 12. März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation als Pandemie eingestuft. Jetzt gilt es, die Ausbreitung zu verlangsamen – auch durch Vorsorge am Arbeitsplatz. Wir haben entsprechende Informationen für Unternehmen und Selbstständige zusammengestellt.

Tagesaktuelle Einschätzungen und Risikobewertungen finden Sie auf den Websites des Robert-Koch-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit.

Gesundheits- & Arbeitsschutz

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt auf der Website www.infektionsschutz.de Antworten auf häufige Fragen und informiert zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Weitere Fragen können über die Informations-Hotline gestellt werden:

Hotline für allgemeine Fragen zum Corona-Virus:

Telefon: 030 346 465 100

Informationen für Unternehmer/Selbstständige

Unternehmer und Selbstständige erhalten auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zahlreiche Informationen zum Umgang mit Verdachtsfällen, zu finanzieller Unterstützung des Bundes etc. Weitere Fragen können über die Informations-Hotline gestellt werden:

Hotline für wirtschaftsbezogene Fragen zum Corona-Virus:

Telefon: 030 186 15 15 15

Verdienstausfälle bei Unternehmen/Selbstständigen

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte haben die Möglichkeit, Personen oder Unternehmen präventiv genauso wie bei einer nachgewiesenen Infektion unter Quarantäne zu stellen. Bei einer durch die zuständigen Behörden angeordneten Quarantäne haben Arbeitgeber/innen und Selbstständige Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls gemäß Infektionsschutzgesetz.

Der Antrag auf Entschädigung muss nach Ende der Quarantäne schriftlich und innerhalb von drei Monaten bei der für die Anordnung der Quarantäne zuständigen Behörde gestellt werden.

Entgeltfortzahlung bei Arbeitnehmer/innen

Bei einer Quarantäne sind Arbeitgeber/innen – wie im Krankheitsfall – verpflichtet, eine Entgeltfortzahlung für sechs Wochen zu leisten, ab der siebten Woche erfolgt eine Entschädigung in Höhe des Krankentagegeldes durch die zuständige Behörde.

Weitere Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen stellen der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereit.

Sie erreichen uns an unseren Standorten:

Mo. - Do.: von 8:00 bis 16:30 Uhr und Fr.: von 8:00 bis 14:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
In Steinfurt sind wir Mo. - Do. 8:30 - 16:00 Uhr und freitags von 8:30 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung für Sie erreichbar.

SCHÜTTORF

T (0 59 23) 96 06-0

Nordring 59,
48465 Schüttorf

NORDHORN

T (0 59 21) 8 19 10-0

Seilerbahn 7,
48529 Nordhorn

LINGEN

T (05 91) 91 22 6-0

Adolfstraße 40a,
49809 Lingen (Ems)

STEINFURT
Mo - Fr: 8-12.00 Uhr
T (0 25 52) 93 90-0

Kolpingstraße 2,
48565 Steinfurt

MESUM

T (0 59 75) 95 390-20

Veenstraße 6,
48432 Rheine-Mesum

Fax-Nummer für alle Standorte: F (0 59 23) 80 00 258


Obremba & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB
  • Bewerten Sie uns
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Digitaler Service
  • Obremba IT