Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld

In Folge der Corona-Pandemie haben die Bundesregierung und der Gesetzgeber Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. Die Regelungen gelten rückwirkend ab dem 01. März 2020.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mindestens 10 Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tarifvertraglich geregelt ist) kann verzichtet werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit, die oben aufgeführten Erleichterungen gelten zusätzlich

 

Verfahren

Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen (auch online möglich).

 

Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Gerne beraten wir Sie und unterstützen bei der Antragstellung!

Sie erreichen uns an unseren Standorten:

Mo. - Do.: von 8:00 bis 16:30 Uhr und Fr.: von 8:00 bis 14:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
In Steinfurt sind wir Mo. - Do. 8:30 - 16:00 Uhr und freitags von 8:30 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung für Sie erreichbar.

SCHÜTTORF

T (0 59 23) 96 06-0

Nordring 59,
48465 Schüttorf

NORDHORN

T (0 59 21) 8 19 10-0

Seilerbahn 7,
48529 Nordhorn

LINGEN

T (05 91) 91 22 6-0

Adolfstraße 40a,
49809 Lingen (Ems)

STEINFURT
Mo - Fr: 8-12.00 Uhr
T (0 25 52) 93 90-0

Kolpingstraße 2,
48565 Steinfurt

MESUM

T (0 59 75) 95 390-20

Veenstraße 6,
48432 Rheine-Mesum

Fax-Nummer für alle Standorte: F (0 59 23) 80 00 258


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